VIVA SKY - AGB für Hotelaufnahme (2020)

I. Geltungsbereich
 
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern des Hotels Viva Sky zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen des Hotels Viva Sky für den Kunden (Hotelaufnahmevertrag).
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Nutzung und Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Hotel Viva Sky und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
 
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
 
II. Vertragsabschluss; Verjährung
 
Mit der Buchung eines Zimmers akzeptiert der Gast die AGB des Hotels Viva Sky.
 
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel Viva Sky zustande. Dem Hotel Viva Sky steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
 
Alle Ansprüche gegen das Hotel Viva Sky verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotel Viva Sky beruhen.
 
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
 
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotel Viva Sky zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel Viva Sky beauftragte Leistungen Dritter, deren Vergütung vom Hotel Viva Sky verauslagt wird.
 
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind, wie z. B. Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.
 
Das Hotel Viva Sky kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
 
Wurde eine Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung - vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung - binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
 
Das Hotel Viva Sky ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z. B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können variieren.
 
In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel Viva Sky berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
 
Das Hotel Viva Sky ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits geleistet wurde.
 
IV. Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotel Viva Sky
 
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel Viva Sky geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel Viva Sky der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung müssen jeweils in Textform erfolgen.
 
Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechtes vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche durch das Hotel Viva Sky auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel Viva Sky in Textform ausübt.
 
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht und stimmt das Hotel Viva Sky einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält es den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel Viva Sky hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann das Hotel Viva Sky die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen. Ihm steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
 
V. Rücktritt von Hotel Viva Sky, nicht genehmigte Veranstaltungen
 
Das Hotel Viva Sky ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls ...
 
höhere Gewalt oder andere durch das Hotel Viva Sky nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden. Vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein;
das Hotel Viva Sky begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotel Viva Sky in der Öffentlichkeit gefährden kann;
der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer durch das Hotel Viva Sky gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wurde;
die Rückbestätigung der Buchung durch den Gast trotz Erinnerung durch das Hotel ausbleibt.
Nicht genehmigte Nutzung oder Veranstaltungen kann das Hotel Viva Sky unterbinden bzw. abbrechen.
 
Der berechtigte Rücktritt des Hotel Viva Sky oder die Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 2 begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
 
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
 
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
 
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern keine Rückbestätigung durch den Gast vorliegt hat das Hotel Viva Sky das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Hotel Viva Sky herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.
 
Sollte die Anreise nicht bis 23.00 Uhr erfolgen, hat das Hotel Viva Sky das Recht, die Buchung verfallen zu lassen. Es besteht kein Anspruch des Gastes gegen das Hotel. Bei einer verspäteten Anreise obliegt es dem Gast, sich rechtzeitig mit dem Hotel in Verbindung zu setzen um einen Code für den Schlüsselsafe zu vereinbaren.
 
Am Abreisetag sind die Zimmer des Hotel Viva Sky spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel Viva Sky aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14.00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 14.00 Uhr mindestens 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass Hotel Viva Sky kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf ein Nutzungsentgelt entstanden ist. Sollte das Zimmer anschließend neu belegt werden, steht es dem Hotel frei, das Zimmer zu räumen und wie vertraglich vereinbart neu zu vergeben.
 
VII. Haftung des Hotel Viva Sky
 
Das Hotel Viva Sky haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet das Hotel Viva Sky für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch das Hotel Viva Sky beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotel Viva Sky beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotel Viva Sky steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Klausel VII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotel Viva Sky auftreten, wird das Hotel Viva Sky bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel Viva Sky rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
 
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel Viva Sky dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Will der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Gesamtwert von mehr als € 800 oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als € 3.500 einbringen, ist eine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel Viva Sky zu treffen. Die Gepäckaufbewahrung an der Rezeption ist eine freiwillige Zusatzleistung des Hotels. Es wird keine Haftung für Verlust oder Beschädigung übernommen.
 
Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und ggf. Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel Viva Sky bewahrt die Fundsachen sechs Monate auf; danach werden sie entsorgt.
 
Weckaufträge werden vom Hotel Viva Sky mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel Viva Sky übernimmt die Zustellung, die Aufbewahrung bei Warensendungen jedoch nur nach vorheriger Absprache. Für die Haftung von Hotel Viva Sky gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 1 bis 4 entsprechend.
 
VIII. Hotelspezifische Informationen
 
Mit der Buchung stimmt der Gast zu, dass die angegebene E-Mail-Adresse zur Beantwortung von Fragen und der Zusendung einer Pre- & After-Stay Mail vom Hotel verwendet und gespeichert wird. Diese Einwilligung kann durch den Gast jederzeit kostenlos in schriftlicher Form entzogen werden. (Siehe auch http://www.hotel-viva-sky.de/de/717-Datenschutz)
 
Die Rezeption ist bis 22/23 Uhr besetzt. Sollte die Anreise bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt sein verfällt die Buchung. Der Gast kann keinen Anspruch gegen das Hotel geltend machen. (s.a. 6.3)
 
Die Stadt Konstanz erhebt eine Tourismus- und Klimaschutzabgabe für alle Gäste. Kinder bis 17 Jahre sind davon ausgenommen. Der Betrag wird vom Hotel abgerechnet und an die Stadt überwiesen. Das Hotel ist nur Mittelsmann, Fragen und Schwierigkeiten sind mit der Stadtverwaltung Konstanz zu regeln. (s.a. 3.2)
 
Lt. Bundesmeldegesetz (Stand Mai 2015) hat jeder Gast bei Anreise einen Meldeschein auszufüllen. Bei Nichteinhaltung steht es dem Hotel frei, die Unterbringung zu verweigern.
 
Eine Zimmerbuchung ist erst ab einem Alter von 18 Jahren gültig, minderjährige Gäste benötigen die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten. Diese wird vom Hotel zur Verfügung gestellt und muss dort rechtzeitig und selbständig beantragt werden.
 
Das Rauchen auf den Zimmern (auch am Fenster) ist strengstens untersagt. Bei geschlossener Balkontüre und Fenstern kann draußen geraucht werden, andernfalls stehen die Terrasse der Sky Lodge oder der äußere Bereich vor dem Hoteleingang zu Verfügung.
Sollte das Zimmer bei Abreise nach Rauch riechen berechnet das Hotel eine Reinigungsgebühr in Höhe von 100,00 EUR, hierbei ist irrelevant wo geraucht wurde.
 
Die Lärmschutzzeiten (22 Uhr – 6 Uhr) sind von allen Gästen einzuhalten. Bei einem Verstoß kann das Hotel eventuell vergebene Rabatte an benachbarte Gäste den Verursachern in Rechnung stellen. In Extremfällen ist das Hotel berechtigt, die weitere Unterbringung der Verursacher abzubrechen. Eventuelle Kosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
 
Eventuelle Kosten für Beschädigungen des Inventars, Verlust des Schlüssels, sowie Gebühren für das Rauchen im Zimmer oder Störung der Nachtruhe (siehe Punkte 5-7) können vom Hotel in angemessenem Rahmen auch nachträglich erhoben und in Rechnung gestellt, bzw. von der Kreditkarte abgebucht werden. Dies gilt auch bei Nichtbezahlung der Hotelrechnung.
 
Der Verzehr von mitgebrachten Getränken in der Sky Lodge und auf der Dachterrasse ist nicht gestattet, da im Hotel Heiß- und Kaltgetränke erworben werden können. Speisen, wie z.B. Kuchen, dürfen nach Absprache gerne im Zimmer und auf der Terrasse verzehrt werden.
 
Das Betreten der Dachterrasse erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Die Fliesen sind, gerade bei Nässe, extrem glatt. Für Verletzungen kann das Hotel nicht haftbar gemacht werden.
Es steht dem Hotel frei, das Betreten aus Sicherheitsgründen zu untersagen.
 
Das Betreten der Feuertreppen und Fluchtwege ist nur im Notfall gestattet.
 
Rechnungen und Rückgeld sind sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
 
An der Rezeption abgestelltes Gepäck wird mit größter Sorgfalt behandelt. Da es sich um einen freiwilligen und kostenfreien Service handelt, übernimmt das Hotel keinerlei Haftung für Verlust oder Beschädigung.
 
Die vom Hotel zur Verfügung gestellte Fahrradgarage ist ein kostenloser Service mit limitierten Plätzen, auf den die Gäste keinen Rechtsanspruch haben. Ebenfalls wird keine Haftung für Verlust oder Beschädigung übernommen.
 
Die Reiserücktrittsversicherung, welche während der Buchung und auf unserer Website angeboten wird, ist vom Hotel lediglich vermittelt, Ansprechpartner ist die Hanse Merkur Versicherungsgruppe selbst.
 
An der Rezeption können Parkkarten für den Döbeleplatz  erworben werden. Das Hotel kann für diesen gebührenfreien Service nicht haftbar gemacht werden. Dies gilt für die Vorrätigkeit der Karten, die Verfügbarkeit von Parkplätzen, sowie für Auskünfte. Die Beratung durch Hotelangestellte ist unverbindlich.
 
 
IX. Schlussbestimmungen
 
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Stand Mai 2023